KI erodiert das Lernen – MIT warnt, EU regelt
Am 5. Oktober 2026 berichtete The Decoder über einen im Juni 2026 veröffentlichten Bericht des MIT, in dem ein Expertenkomitee eine grundlegende Neuordnung der Hochschulbildung wegen generativer KI fordert. Sprechstunden, Lerngruppen und das Forschungsprogramm für Studienanfänger erodierten, das Vertrauensverhältnis zwischen Lehrern und Studenten breche auf.
Das ist kein Nischenthema für Universitäten. Das Komitee dokumentiert, wie KI-Nutzung Sprechstundenbesuche, Online-Diskussionen und Lerngruppen in Wohnheimen reduziert – und wie Lehrer den tatsächlichen Lernfortschritt immer schwerer einschätzen können. Prof. Dr. Thomas Hoeren vom ITM der Universität Münster hat im August 2026 ein Rechtsgutachten zur EU-KI-Verordnung aktualisiert, das genau diese Fragen auf die Ebene der Pflichten hebt: Wer KI-Systeme einsetzt, muss deren Zweck, Nutzerkreis und Anbieter dokumentieren, muss KI-Kompetenz fördern und muss prüfen, ob ein System unter die Hochrisiko-Pflichten fällt. Für einen Betrieb, der seinen Mitarbeitern KI-Tools zur Verfügung stellt, sind das dieselben Baustellen: Wer weiß, welche Tools im Umlauf sind? Wer kann deren Ergebnisse einordnen? Und wer trägt die Verantwortung, wenn ein Ergebnis falsch ist?
Was der Bericht konkret belegt
Die Zahlen im MIT-Bericht sind unangenehm konkret. Eine Umfrage der studentischen MIT-Zeitung The Tech aus dem Herbst 2025 ergab, dass mehr als zwei Drittel der Studenten KI für ihre Karriere als wichtig einstufen, sich aber nur rund ein Viertel angemessen vorbereitet fühlt. Am MIT selbst hatten 93 Prozent der Abschlussklasse 2025 mindestens einmal am Undergraduate Research Opportunities Program (UROP) teilgenommen, 58 Prozent der Fakultät waren als Mentoren beteiligt. Einige Lehrer erwägen bereits, KI-Agenten statt Studenten als Forschungsassistenten einzusetzen – das Komitee hält das für besonders problematisch, weil das Programm der Ausbildung diene und nicht der günstigen Forschungsarbeit.
Die Belege aus anderen Hochschulen stützen das Bild. An Harvard gaben 2024 rund 87,5 Prozent der Befragten an, generative KI zu nutzen, fast die Hälfte mindestens jeden zweiten Tag. Eine UC-Berkeley-Studie mit mehr als 500.000 Noten zeigte, dass der Anteil der Bestnote A in schreib- und programmierintensiven Kursen seit ChatGPTs Veröffentlichung um 13 Prozentpunkte stieg – konzentriert auf Kurse mit hohem Hausaufgabenanteil, was gegen tatsächliche Lernfortschritte spricht. An der Brown University fiel der Notendurchschnitt von 96 Prozent bei einer Heimprüfung auf 48,6 Prozent bei der anschließenden Präsenzklausur. Alle drei Erhebungen stammen aus dem The-Decoder-Artikel.
Gegen den Pauschalverdacht spricht die zweijährige Studie von Thibault Schrepel an der Vrije Universiteit Amsterdam: Die Gruppe ohne KI landete in beiden Jahren auf dem letzten Platz. Selbst die unangeleitet mit KI arbeitende Gruppe schnitt besser ab. Schrepel hatte das Gegenteil erwartet und verwarf seine eigene Ausgangsannahme, KI nütze nur mit begleitendem Training.
Auf der Regulierungsseite verschiebt die Digital Omnibus-Verordnung die Hochrisiko-Pflichten: Für KI-Systeme in sicherheitsrelevanten Produkten (Art. 6 Abs. 1 i. V. m. Anhang I) gelten die Pflichten nun ab dem 2. August 2028 statt 2027. KI-Tools in Prüfungs- und Lernverfahren (Art. 6 Abs. 2 i. V. m. Anhang III) fallen ab dem 2. Dezember 2027 unter die Hochrisiko-Pflichten, nicht wie zuvor geplant ab August 2026. Diese Fristenverschiebung nennt das Gutachten von Hoeren ausdrücklich.
Was jetzt zu tun ist
- Führen Sie ein Inventar aller KI-Tools, die in Ihrem Betrieb im Einsatz sind – welche Modelle, für welchen Zweck, wer nutzt sie, wer ist Anbieter. Das Gutachten von Hoeren empfiehlt genau das, und es ist die Grundlage für alles Weitere.
- Definieren Sie für jeden Einsatzbereich, ob KI erlaubt ist, in welchem Umfang und unter welchen Bedingungen. Das MIT-Komitee empfiehlt, erst Lernziele zu definieren, dann Prüfungen zu entwerfen und erst dann über KI-Erlaubnis zu entscheiden. Übertragen auf den Betrieb: erst den Zweck klären, dann das Tool.
- Prüfen Sie, ob die von Ihnen eingesetzten KI-Systeme unter die Hochrisiko-Pflichten der KI-Verordnung fallen – insbesondere, wenn sie in Prüfungs-, Bewertungs- oder Entscheidungsprozessen stecken. Die Fristen laufen, und die Dokumentation muss vorliegen, nicht nach.
Das Ärgerliche daran: Die Tools sind längst da, die Regeln noch nicht überall nachgezogen. Wer jetzt prüft, ob die KI-Ergebnisse, die im Unternehmen weiterverwendet werden, auch tatsächlich verlässlich sind, hat damit schon die richtige Frage gestellt.
Wir schauen uns das gern konkret an – ein KI-Tool-Inventar, eine Prüfung der relevanten KI-VO-Pflichten für Ihren Betrieb, eine erste Einschätzung, ob Ihre Prozesse mit den neuen Fristen kompatibel sind. Kontakt.
Beitragsbild: Ludovic Delot auf Pexels
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